Kürzlich wurde ich durch einen anderen Velofahrer, auf meiner Velotour mit meinem E-Bike (S-Pedelec, mit Tretunterstützung bis 45 km/h) angesprochen, dass ich mit meinem Gefährt auf dem eben befahrenen Weg nichts verloren hätte. Das sehe man an der gelben Nummer. Nun ja, ich war auf einem Weg unterwegs, mit der Signalisation "Gemeinsamer Rad- und Fussweg", also mit folgendm Schild:

Gemeinsamer Rad- und Fussweg

Ist nun diese Aussage des belehrenden Herrn, so korrekt? Um es vorweg zu nehmen, nein. Das Signal Rad- und Fussweg mit gemeinsamer Verkehrsfläche signalisieren eine gemeinsame Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass diese Tafel eine Benutzungspflicht für Velos (und auch Mofas) beinhaltet. Die Benutzung gilt somit auch für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer).
Aus vorgegangener Erklärung war ich somit korrekt unterwegs. Ob das Schild sinnvoll gewählt wurde, auf dem unbefestigten, relativ steilen Wegabschnitt, das ist eine andere Geschichte. Das Befahren erfordert jedoch Vernunft und die Anpassung des Fahrstiels.

 

Hinweis:

Selbst wenn die Beschilderung "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" ausgeschildert wäre, darf mit abgeschaltetem Motor trotz eines schnellen E-Bikes (S-Pedelec) dort gefahren werden. Das Gelbe Nummernschild ist in dieser Frage nicht entscheidend, jedoch ob der Elektromotor eingeschaltet ist, oder nicht.

Verbotsschild für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

 

 

Die Nachfolgende Auswahl an Verkehrssignalen und Ihnre Bedeutung für E-Bikes gibt eine kleine Übersicht zu den entsprechenden Verkehrsregeln:

 

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Verbot für Motorwagen und Motorräder

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

 

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder

Verbot für Motorfahrräder
Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Verbot für Motorfahrräder

Radwege
Die Benutzung von Radwegen ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.

Radweg
Gemeinsamer Rad- und Fussweg
Fussgänger und Velofahrende teilen sich die Fläche.
Es muss in angemessenem Tempo gefahren werden.
Fussgänger haben immer Vortritt.
Die Benutzung ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) obligatorisch.
Gemeinsamer Rad- und Fussweg

Rad- und Fussweg mit getrennter Fläche
Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen und haben Vortritt.
Die Höchstgeschwindigkeit für Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) beträgt 20 km/h.

Rad- und Fussweg mit getrennter Fläche

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Fahrräder)

Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen mit eingeschaltetem Motor passieren.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen nur mit ausgeschaltetem Motor passieren.

Einfahrt verboten, Zusatzsignal: Ausgenommen Fahrräder

Einfahrt verboten
(Zusatzsignal: ausgenommen Motorfahrräder)

Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen passieren.

Einfahrt verboten, Zusatzsignal: Ausgenommen Motorfahrräder
Fusswege
(Zusatzsignal: Radfahren gestattet)

Langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) dürfen diese Fusswege mit eingeschaltetem Motor benützen.
Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) dürfen diese Fusswege nur mit ausgeschaltetem Motor benützen.
Fussweg, Zusatzsignal: Radfahren gestattet
Fussgängerzone
Das Fahren ist für langsame E-Bikes (ohne gelbe Nummer) und schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) nicht gestattet.
Das Rad darf aber geschoben werden.

Fussgängerzone

Diese Übersicht kann hier heruntergeladen werden (PDF-Datei, Grösse 215 KB)

 

Begriffserklärung:

  • Langsame E-Bikes: Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h (ohne gelbe Nummer)
  • Schnelle E-Bikes: S-Pedelec mit Tretunterstützung bis 45 km/h (mit gelber Nummer)

 Grundsätzlich gehören beide Arten der E-Bikes zur Kategorie der Motorfahrräder, unterliegen jedoch unterschiedlichen Regelungen, welche sich von den Motorfahrrädern (Töffli/Mofa) wiederum unterscheiden.

 

Wichtigste Vorschriften und Verkehrsregeln für E-Bikes
Diese entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung des Bundesamts für Strassen ASTRA zu den wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VTS.

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