Playmobil Planwagen, Produktion ab 1975Hand aufs Herz, wer hat nicht schon daran gedacht, Ersatzteile für einen liebgewordenen Gegenstand selbst zu fertigen. Ja, auch ich nehme mich davon nicht aus. Insbesondere, wenn Original-Ersatzteile längst nicht mehr, oder bei Ersatzteilhändlern nur sporadisch erhältlich sind.

Als Beispiel nehme ich einmal den Playmobil Planwagen. Dieser wurde beim Hersteller ab 1975 gefertigt und unter der Produkt-Nr. 3243-A vertrieben. Ein Spielzeug, das auch heute, nach rund 48 Jahren problemlos bespielbar ist. Dies jedoch mit der Einschränkung, dass über alle die Jahre, etwas verloren gegangen sein kann, wie zum Beispiel der Deckel der Transportbox an der Hinterseite des Planwagens.

Da bei mir auch die Einrichtungen vorhanden sind, ist es nicht einfach beim Gedanken geblieben. Bei all dem Tatendrang ist Deckel der hinteren Transportboxnatürlich auch schnell ein entsprechendes Ersatzteil entstanden. Dies sogar mit einem Holz-Filament, was eine rauere Oberflächenstruktur ergibt.

Nun steht dieser Planwagen wieder da, mit einem neuen Deckel, welcher nach eigenen Vorstellungen erstellt worden ist. Klar, ist es bei diesem Beispiel eine reine Spielerei, welche auch auf der Neugier beruht, wie das Holzfilament im fertigen Produkt zur Geltung kommt.

Eingepasster PlanwagendeckelDer Deckel ist konstruiert und auch hergestellt. Darüber hinaus ist er passend und lottert nicht in der Originalaufnahme des Planwagens. Also alles was man sich wünscht.

Könnte nun diese Konstruktion auch als STL-Datei, weiteren Personenkreisen zugänglich gemacht werden? Aus rein technischer Sicht die Antwort: "Ja". Aber wie sieht es aus rechtlicher Sicht und dem Urheberrecht aus? Hier relativiert sich das vorgenannte "Ja" doch sehr schnell.

An diesem Punkt muss nun gesagt werden, dass ich kein Jurist bin und dies nicht umfänglich beurteilen kann. Doch die Auffassung des Originalherstellers, also Playmobil, besagt folgendes:

Zitat der Herstellerwebseite, Stand 08.01.2023:

Direktlink auf die Webseite von Playmobil Schweiz zur gültigen Fassung der Richtlinien

Customizing

Wir unterscheiden bei Veränderungen (im Folgenden auch Customizing genannt) nach Einsatz im privaten und öffentlichen Bereich.

Das Customizing im Privaten fassen wir weit und schließen damit die Aktivitäten unserer sehr geschätzten PLAYMOBIL-Fans, meist Erwachsene mit beachtlichen Sammlungen, ein. Hier sind wir sehr tolerant – immer vorausgesetzt, dass dadurch die wirtschaftlichen Interessen unseres Unternehmens gewahrt bleiben. So dürfen veränderte PLAYMOBIL-Figuren beispielsweise nicht verkauft werden.

...

 

3D-Druck

Hinsichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter 3D-Druckvorlagen von PLAYMOBIL-Figuren oder -Teilen gilt folgende gesetzliche Regelung:

Das Herunterladen und Ausdrucken bzw. Verwenden von urheberrechtlich geschützten 3D-Vorlagen aus dem Internet (z.B. Tauschbörsen) ist ebenso illegal wie das Hochladen einer solchen Vorlage auf eine eigene oder fremde Webseite (öffentliches Zugänglichmachen).
Das Verwenden von 3D-Druckerzeugnissen oder auch nur der 3D-Vorlage für gewerbliche Zwecke (z.B. Bereitstellung zum Verkauf) ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Bei Kenntnisnahme geht geobra Brandstätter gegen genannte Rechtsverletzungen vor.

 

Fazit:

Aus obiger Stellungnahme leite ich mit meinem Menschenverstand ab, dass die Reproduktion des einzelnen Deckels geduldet wird, im Rahmen des Customizings. Dies insbesondere, da es sich um ein Einzelstück für meinen Privatbedarf handelt, somit auch kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein sollte.

Anders würde es jedoch aussehen, wenn ich die STL-Datei hier, oder auf irgend einer Webseite zum Download anbiete, oder das Teil gar fertig zum Verkauf anbieten würde. Um einem allfälligen juristischen hin und her, von vornherein aus dem Weg zu gehen, dürfen Sie, liebe Leser/innen die obigen Fotos betrachten, jedoch wird meine Konstruktion nicht für die weitere Reproduktion in irgend einer Form erhältlich sein.

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